Die Toten halten Haag Syriëganger Soufiane Z. Nach Ansicht des Gerichts nicht tot genug. Oder zumindest, nicht tot genug, um aus den Händen des niederländischen Rechts bleiben
Z. kann immer noch verfolgt werden, entschied das Gericht heute. Zuvor hatte Staatsanwalt die Strafverfolgung eingestellt, weil die Dschihad gestorben wäre, aber das war schon damals keineswegs sicher.
Tot in Szene
Von Anfang an gab es Zweifel, ob Z, die auch als spookjihadist bekannt ist, war wirklich verstorben oder nicht mehr auffindbar war allein und hatte seinen eigenen Tod gebracht. Allerdings, sagte das Gericht die Anklage aus diesem Grund für unzulässig, zwingt Gerechtigkeit als um die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Im Berufungsverfahren abgewiesen das Gericht jetzt. Möchte Justiz die Verfolgung einzustellen, dann sicher nachweisen muß, daß eine Person ist verstorben und sind nur Vorwürfe und eine Aussage eines Bruders nicht genug.
RTL Nachrichten / © Screenshot
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